🔒 𝟭𝟳𝟬.𝟬𝟬𝟬 𝗔𝗸𝘁𝗲𝗻. 𝟲𝟬 𝗝𝗮𝗵𝗿𝗲 𝗴𝗲𝘀𝗽𝗲𝗿𝗿𝘁
𝗨𝗻𝗱 𝗱𝗶𝗲, 𝗱𝗶𝗲 𝗲𝘀 𝗯𝗲𝘁𝗿𝗶𝗳𝗳𝘁, 𝘀𝘁𝗲𝗿𝗯𝗲𝗻 𝗶𝗻𝘇𝘄𝗶𝘀𝗰𝗵𝗲𝗻 𝘄𝗲𝗴. 𝗗𝗶𝗲 𝗧𝗿𝗲𝘂𝗵𝗮𝗻𝗱-𝗔𝗸𝘁𝗲𝗻.
Wichtig: Wenn euch dieser Beitrag wütend macht – gebt ihm ein Herz, keinen wütenden Smiley. Facebook bestraft Beiträge mit Wut-Reaktionen und zeigt sie weniger Menschen. Und genau das darf mit dieser Geschichte nicht passieren. ❤️
Im Bundesarchiv in Berlin-Lichterfelde lagern 170.000 Akten der Treuhandanstalt. Hundertssiebzigtausend. Darin steht, wer was für wie viel an wen verkauft hat. Darin steht, warum Betriebe geschlossen wurden, obwohl sie funktionsfähig waren. Darin steht, welche Deals hinter verschlossenen Türen gemacht wurden, welche Banken welche Kredite gewährt haben, welche Politiker welche Fäden gezogen haben. Darin steht die Wahrheit über den größten Vermögenstransfer der deutschen Nachkriegsgeschichte.
Und der größte Teil davon ist gesperrt.
𝗗𝗶𝗲 𝗦𝗰𝗵𝘂𝘁𝘇𝗳𝗿𝗶𝘀𝘁𝗲𝗻 – 𝗼𝗱𝗲𝗿: 𝗪𝗲𝗿 𝘄𝗶𝗿𝗱 𝗵𝗶𝗲𝗿 𝗲𝗶𝗴𝗲𝗻𝘁𝗹𝗶𝗰𝗵 𝗴𝗲𝘀𝗰𝗵ü𝘁𝘇𝘁?
Das Bundesarchivgesetz sieht verschiedene Schutzfristen vor. Für normale Akten gilt eine Frist von 30 Jahren nach Entstehung. Das klingt erstmal vertretbar. Aber jetzt kommt der Haken: Akten, die dem Steuergeheimnis, dem Bankgeheimnis oder dem Kreditgeheimnis unterliegen, sind für 60 Jahre gesperrt. Sechzig Jahre. Das heißt: Akten aus dem Jahr 1990, dem Gründungsjahr der Treuhand, sind frühestens im Jahr 2050 zugänglich. Akten aus dem Jahr 1994, dem letzten Geschäftsjahr der Treuhand, erst 2054.
Und genau diese Akten – die mit dem Bankgeheimnis, dem Kreditgeheimnis, den Finanzdetails – sind die entscheidenden. Da steht drin, warum Betriebe mit einem geschätzten Wert von 600 Milliarden D-Mark für gerade mal 60 Milliarden verramscht wurden. Da steht drin, wer 540 Milliarden D-Mark Differenz verschluckt hat. Da steht drin, welche westdeutschen Konzerne ostdeutsche Konkurrenten für eine symbolische D-Mark aufgekauft und anschließend dichtgemacht haben. Und diese Akten sind gesperrt. Bis 2050. Mindestens.
Sachsens Integrationsministerin Petra Köpping, SPD, hat 2017 öffentlich beklagt, dass rund 80 Prozent der Treuhand-Akten als Verschlusssache eingestuft und deshalb nicht zugänglich seien. Ihr Zitat: „Die Ostdeutschen haben ebenso ein Recht auf Aufarbeitung." Das Bundesfinanzministerium hat das bestritten. Der Zugang richte sich „allein nach dem Bundesarchivgesetz". Und was sagt das Bundesarchivgesetz? Sechzig Jahre Sperrfrist für Finanzakten. Alles ganz legal. Alles ganz in Ordnung. Wenn man nicht derjenige ist, dessen Lebenswerk in diesen Akten zu Papier gebracht wurde.
𝗗𝗮𝘀 𝗦𝗽𝗶𝗲𝗹 𝗮𝘂𝗳 𝗭𝗲𝗶𝘁
Und hier liegt die eigentliche Strategie. Man muss sie nicht einmal als Verschwörung bezeichnen – sie funktioniert auch ohne böse Absicht. Man muss einfach nur warten.
Wer 1990 fünfzig Jahre alt war und seinen Betrieb verloren hat, der ist heute 86. Wenn die Akten 2050 freigegeben werden, wäre er 110. Wer 1990 dreißig war und auf die Straße gegangen ist, der ist heute 66. Wenn die Akten freigegeben werden, wäre er 90. Wer 1990 als Absolvent ins Berufsleben starten wollte und stattdessen arbeitslos wurde, der ist heute 56. Wenn die Akten zugänglich sind, ist er 80.
Die Betroffenen sterben weg. Die Generation, die die Treuhand erlebt hat, die ihre Betriebe verloren hat, die ihre Abschlüsse nachdiplomieren lassen musste, die in den Westen abwandern musste, weil es keine Arbeit mehr gab – diese Generation wird die Akten nie lesen. Sie wird nie erfahren, warum genau ihr Betrieb geschlossen wurde. Warum der Unternehmer, der ihn retten wollte, plötzlich keine Bankkredite mehr bekam. Warum der westdeutsche Konkurrent den Zuschlag erhielt und den Laden drei Monate später dichtmachte.
Und die nächste Generation? Die kennt die Treuhand nur noch aus den Geschichtsbüchern – falls sie dort überhaupt vorkommt. Die hat andere Sorgen. Die interessiert es nicht mehr. Und genau darauf wird gesetzt. Nicht auf Aufklärung. Auf Vergessen.

𝗗𝗶𝗲 𝘁𝗵𝗲𝗼𝗿𝗲𝘁𝗶𝘀𝗰𝗵𝗲 𝗠ö𝗴𝗹𝗶𝗰𝗵𝗸𝗲𝗶𝘁
Das Bundesarchiv betont auf seiner Webseite, dass „ein großer Teil der Akten" inzwischen bearbeitet sei und „grundsätzlich jeder Person zur Einsichtnahme zur Verfügung" stehe. Das klingt gut. In der Praxis sieht es so aus: Man muss einen schriftlichen Benutzungsantrag stellen. Man muss sein Anliegen „möglichst genau beschreiben". Dann wird geprüft, ob die Akten freigegeben werden können. Das Bundesarchiv schreibt dazu wörtlich: „Aufgrund der aufwändigen Rechteprüfungen an den Akten kann die Bereitstellung mehrere Monate in Anspruch nehmen." Mehrere Monate. Für eine einzelne Akte. Bei 170.000 Akten.
In den meisten Fällen können die Akten nicht von den Nutzern selbst bestellt werden. Man muss das Benutzungsreferat der Abteilung B kontaktieren, per E-Mail an b-benutzung@bundesarchiv.de. Man muss nach Berlin-Lichterfelde fahren, in den Lesesaal, und dort vor Ort in die Akten schauen. Kopien anfertigen lassen ist möglich – gebührenpflichtig. Und dann bekommt man eine Akte zu sehen. Eine. Von 170.000.
Das ist keine Aufarbeitung. Das ist ein bürokratisches Labyrinth, das so gestaltet ist, dass jeder normale Bürger nach dem dritten Formular aufgibt. Stasi-Akten konnte man einsehen. Jeder DDR-Bürger konnte erfahren, wer ihn bespitzelt hat. Aber wer erfahren will, warum sein Betrieb für eine D-Mark an einen Westkonzern verscherbelt wurde – der muss einen Antrag stellen, Monate warten und nach Berlin fahren. Wenn die Akte überhaupt freigegeben wird. Wenn sie nicht dem Bankgeheimnis unterliegt. Wenn sie nicht zu den 80 Prozent gehört, die Petra Köpping als gesperrt bezeichnete.
𝗗𝗲𝗿 𝗩𝗲𝗿𝗴𝗹𝗲𝗶𝗰𝗵, 𝗱𝗲𝗿 𝗮𝗹𝗹𝗲𝘀 𝘀𝗮𝗴𝘁
Die Stasi-Akten wurden geöffnet. Millionen DDR-Bürger konnten nachlesen, wer sie bespitzelt hat, wer sie verraten hat, was über sie geschrieben wurde. Das war richtig. Das war wichtig. Das war Aufarbeitung.
Aber die Treuhand-Akten? Die bleiben unter Verschluss. Die Akten, die zeigen würden, wie 8.500 Betriebe privatisiert wurden. Wie 2,5 Millionen Arbeitsplätze vernichtet wurden. Wie Volksvermögen im Wert von Hunderten Milliarden für Bruchteile verscherbelt wurde. Wie westdeutsche Konzerne ostdeutsche Konkurrenten aufkauften und dichtmachten. Wie ein Kanzler die auflagenstärkste DDR-Zeitung an der Treuhand vorbei an Freunde aus seiner Heimatstadt vergab.
Die DDR-Bürger dürfen erfahren, wer sie bespitzelt hat. Aber sie dürfen nicht erfahren, wer sie bestohlen hat. Denn das Bespitzeln war ein Verbrechen der DDR. Und das Bestehlen? Das war ein Geschäft der Bundesrepublik. Und Geschäfte unterliegen dem Bankgeheimnis. Sechzig Jahre lang.
𝗙ü𝗿 𝗮𝗹𝗹𝗲, 𝗱𝗶𝗲 𝗲𝘀 𝘁𝗿𝗼𝘁𝘇𝗱𝗲𝗺 𝘃𝗲𝗿𝘀𝘂𝗰𝗵𝗲𝗻 𝘄𝗼𝗹𝗹𝗲𝗻
Wer wissen will, was mit seinem ehemaligen Betrieb passiert ist – wer ihn gekauft hat, für wie viel, und warum er geschlossen wurde – der kann einen Antrag stellen. Die 170.000 Akten der Treuhand lagern im Bundesarchiv in Berlin-Lichterfelde, Finckensteinallee 63, 12205 Berlin. Man kontaktiert das Benutzungsreferat der Abteilung B per E-Mail an b-benutzung@bundesarchiv.de, beschreibt sein Anliegen „möglichst genau", füllt einen Benutzungsantrag aus und wartet. Mehrere Monate. Dann fährt man nach Berlin und schaut sich im Lesesaal eine Akte an. Wenn sie freigegeben wird. Wenn sie nicht dem Bankgeheimnis unterliegt. Wenn sie überhaupt schon erschlossen ist.
Versucht es. Ernsthaft. Fragt nach eurem Betrieb. Fragt nach, warum eine Immobilie in eurer Stadt für eine D-Mark den Besitzer gewechselt hat. Fragt nach, warum ein Großkonzern einen DDR-Betrieb für Kleingeld einverleibt und drei Monate später dichtgemacht hat. Fragt nach. Und dann erzählt, was passiert ist. Denn die Antworten, die ihr bekommt – oder eben nicht bekommt – sagen mehr über dieses Land als jede Sonntagsrede zum Tag der Deutschen Einheit.
𝘋𝘪𝘦 𝘚𝘵𝘢𝘴𝘪-𝘈𝘬𝘵𝘦𝘯 𝘸𝘶𝘳𝘥𝘦𝘯 𝘨𝘦ö𝘧𝘧𝘯𝘦𝘵. 𝘋𝘪𝘦 𝘛𝘳𝘦𝘶𝘩𝘢𝘯𝘥-𝘈𝘬𝘵𝘦𝘯 𝘣𝘭𝘦𝘪𝘣𝘦𝘯 𝘨𝘦𝘴𝘤𝘩𝘭𝘰𝘴𝘴𝘦𝘯. 𝘋𝘪𝘦 𝘉𝘦𝘴𝘱𝘪𝘵𝘻𝘦𝘭𝘵𝘦𝘯 𝘥𝘶𝘳𝘧𝘵𝘦𝘯 𝘦𝘳𝘧𝘢𝘩𝘳𝘦𝘯, 𝘸𝘦𝘳 𝘴𝘪𝘦 𝘷𝘦𝘳𝘳𝘢𝘵𝘦𝘯 𝘩𝘢𝘵. 𝘋𝘪𝘦 𝘉𝘦𝘴𝘵𝘰𝘩𝘭𝘦𝘯𝘦𝘯 𝘥ü𝘳𝘧𝘦𝘯 𝘯𝘪𝘤𝘩𝘵 𝘦𝘳𝘧𝘢𝘩𝘳𝘦𝘯, 𝘸𝘦𝘳 𝘴𝘪𝘦 𝘣𝘦𝘴𝘵𝘰𝘩𝘭𝘦𝘯 𝘩𝘢𝘵. 𝘜𝘯𝘥 𝘸𝘦𝘯𝘯 𝘪𝘯 𝘥𝘦𝘯 𝘯ä𝘤𝘩𝘴𝘵𝘦𝘯 𝘑𝘢𝘩𝘳𝘦𝘯 𝘯𝘪𝘤𝘩𝘵𝘴 𝘱𝘢𝘴𝘴𝘪𝘦𝘳𝘵, 𝘸𝘦𝘳𝘥𝘦𝘯 𝘴𝘪𝘦 𝘦𝘴 𝘢𝘶𝘤𝘩 𝘯𝘪𝘦 𝘦𝘳𝘧𝘢𝘩𝘳𝘦𝘯. 𝘋𝘦𝘯𝘯 𝘣𝘪𝘴 𝘥𝘢𝘩𝘪𝘯 𝘴𝘪𝘯𝘥 𝘴𝘪𝘦 𝘵𝘰𝘵.
Hat jemand von euch schon einmal versucht, eine Treuhand-Akte einzusehen? Wolltet ihr erfahren, was mit eurem Betrieb passiert ist? Und wenn ja – was habt ihr erfahren? Oder eben nicht erfahren? Schreibt es in die Kommentare. Denn wenn wir nicht fragen, fragt niemand. Und genau darauf setzen sie. ❤️
𝗡𝗼𝗰𝗵 𝗲𝗶𝗻 𝗪𝗼𝗿𝘁 𝗶𝗻 𝗲𝗶𝗴𝗲𝗻𝗲𝗿 𝗦𝗮𝗰𝗵𝗲 😊
Alle Fakten in diesem Beitrag sind recherchiert – unter anderem anhand der offiziellen Webseite des Bundesarchivs, des Bundesarchivgesetzes (Paragraph 11), der Berichterstattung des OXI-Blogs und der Aussagen von Sachsens Ministerin Petra Köpping. Wenn trotzdem etwas nicht stimmt, schreibt es in die Kommentare.
Was allerdings gar nicht geht: Pöbeln, beleidigen und den Anstand vergessen. Eigentlich waren die Ossis ja immer nett zueinander, aber manchmal verirrt sich jemand hierher, der seinen Anstand wohl in einer Verschlusssache abgeheftet hat. Wer so auftritt, wird blockiert und von dieser Seite entfernt – samt allem was er hier veröffentlicht hat. Solche Menschen sind hier nicht willkommen. Alle anderen: Herzlich willkommen, die Akte ist leider gesperrt! 🤝
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Veröffentlicht mit Welako