RE: Kein Verwaltungsakt – keine Prüfung? Ein Fall aus der Praxis des Sozialrechts
Ja, sehe ich persönlich auch so. Der Fall ist derart skandalös, dass alleine die Reputation gegenüber den Aufsichtsbehörden die ja bis heute alles ignoriert haben wiederherzustellen wäre.
Aber der Richter hat von Anfang an, also auch schon im ER versucht den Fall schnell abzuwürgen. Im ER wollte der den Fall schon ohne Feststellung beenden. Die Klägerin weigerte sich und der Richter gab ihr 150€ Verzögerungsschulden Strafe auf. Die Klägerin ist dann vor das LSG gegangen was die Verzugsschulden aufgehoben hat und riet in die Hauptsache(HS) zu gehen. in der HS vor dem SG wieder der gleiche Richter...
Selbst wenn die Klägerin jetzt drauf bestanden hätte das Verfahren zu führen, hätte der Richter von sich aus gesagt: "Nö sehe keinen Grund, sehe ich nicht" und damit ist die Sache offiziell erledigt. Die Klägerin arbeitet mittlerweile auch und will mit dem Stress nichts mehr zu tun haben. Verständlich aber alle anderen die das Wissen nicht haben sind dem weiterhin ausgesetzt, weil bleibt ja eh folgenlos -.-
Früher bin ich noch vom Amtsermittlungsgrundsatz ausgegangen. Also wenn du einem Richter den Sachverhalt schilderst, erkennt er daraus was nicht korrekt ist, ermittelt es anhand der Akten und Beweise. Aber in der Realität gibts das nicht mehr... nur noch eine romantische Vorstellung.
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Vermutlich ist es ein junger Richter, der kein Bock hat sich mehr Arbeit als nötig zu machen und einfach nur den Fall abschließen will - oder es ist Anweisung von oben.
Beides ist verwerflich und hat mit Rechtsstaat nichts mehr zu tun.
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Leider nicht, dass war der Vorstizende Richter der Kammer. Einer der altgedienten "rennomierten Richter". Ein Schelm wer böses dabei denkt...